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Allgemeine Geschäftsbedingungen LUM GmbH

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

1.) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der LUM GmbH und ihren Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sofern der Kunde ebenfalls AGB verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug von AGB zustande. Soweit die verschiedenen AGB inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die AGB des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser AGB nicht enthalten sind. Enthalten die vorliegenden AGB Regelungen, die in den Kunden-AGB nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden AGB.

2.) Die nachfolgenden AGB sind insbesondere auch Bestandteil der zwischen der LUM GmbH und ihren Kunden geschlossenen Verträge über

  • Softwarepflegeleistungen (Softwarepflege)

  • die von der LUM GmbH erbrachten Dienstleistungen (Dienstleistungen)

  • die Entwicklung von Individualsoftware (Softwareentwicklung)

3.) Die besonderen Vertragsbedingungen zur Dienstleistung, zur Softwareentwicklung und Softwarepflege gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung ergänzend für die jeweils vertraglich vereinbarte Leistung.

4.) Rechte und Pflichten der Parteien werden in erster Linie durch einzelvertragliche Regelungen festgelegt und ggf. auch später geändert oder angepasst. Soweit diese AGB oder die jeweiligen besonderen Bedingungen nichts hiervon Abweichendes festlegen, gelten sie ergänzend.

5.) Soweit nachfolgend von „schriftlich“ gesprochen wird, sind hiervon auch E-Mails erfasst.

§ 2 Vertragsschluss

1.) Erstellt die LUM GmbH Angebote, sind diese zunächst unverbindlich und können von der LUM GmbH bis zur schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden jederzeit widerrufen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Angebot ausdrücklich als verbindlich ausgewiesen wurde.

2.) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben oder die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Liegt der Kunden-Bestellung kein vorheriges Angebot der LUM GmbH zugrunde, kann die LUM GmbH das in der Kundebestellung liegende Vertragsangebot binnen 2 Wochen nach Eingang annehmen. Die Auftragsannahme seitens der LUM GmbH erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung.

3.) Etwaige bei den Vertragsverhandlungen herangezogene Unterlagen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich einbezogen wurden.

4.) Die LUM GmbH ist berechtigt, den Vertragsschluss von Vorauszahlungen oder Bestellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Darüber hinaus kann sie den Vertragsschluss auch gänzlich ablehnen.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden

1.) Der Kunde verpflichtet sich, die LUM GmbH bei der Vertragserfüllung im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Die erforderlichen Ressourcen wie bspw. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen wird der Kunde ebenfalls im erforderlichen Umfang bereitstellen.

2.) Ergänzend gelten die in den jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen vereinbarten zusätzlichen Mitwirkungs- und Bereitstellungspflichten.

§ 4 Vergütung/Zahlungsbedingungen

1.) Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.

2.) Alle Preise verstehen sich zzgl. der im Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.) Werden Leistungen nach Aufwand vergütet und bestehen zwischen den Parteien keine abweichenden Vereinbarungen, richten sich Stundensätze, Reise- und Nebenkosten nach den bei der LUM GmbH jeweils gültigen Stundensätzen.

4.) Die Zahlung an die LUM GmbH erfolgt grundsätzlich durch Überweisung, es sei denn, es wurde einzelvertraglich etwas anderes vereinbart. Die LUM GmbH ist nicht zur Annahme eines Schecks oder Wechsels verpflichtet. Die Hingabe dessen wirkt nur erfüllungshalber und führt nicht zu einer Stundung der Forderung. Etwaige mit der Verwertung dessen verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.) Kommt der Kunde in Verzug, ist die LUM GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass die LUM GmbH einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit, der LUM GmbH nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Ist der Kunde in Zahlungsverzug mit den Forderungen, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig gestellt werden.

6.) Die LUM GmbH hat das Recht, ihre Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten.

§ 5 Gewährleistung

1.) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht einzelvertraglich oder nachfolgend etwas anderes wirksam festgelegt wurde.

2.) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungs- und Bereitstellungsverpflichtungen nicht im erforderlichen Umfang nach und ergeben sich hieraus Einschränkungen der Vertragsleistung, so berechtigt dies den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber der LUM GmbH.

3.) Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen, insbesondere Software, unmittelbar nach Übergabe und vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und insbesondere auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration zu testen. Etwaige bei der Untersuchung erkennbaren Mängel hat der Kunde der LUM GmbH unverzüglich, sonstige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, jeweils unter beschreibender Bezeichnung des Mangels und dem Zeitpunkt der Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Anzeigepflicht nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig nach, gilt die Leistung als vom Kunden gem. § 377 HGB genehmigt.

4.) Die LUM GmbH haftet ausschließlich für die schriftlich vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstands. Die LUM GmbH übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine Garantien, es sei denn, die Parteien haben hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung geschlossen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

5.) Erbringt die LUM GmbH Leistungen bei Fehlersuche oder Fehlerbeseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann sie hierfür eine Vergütung entsprechend ihrer üblichen Sätze verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht der LUM GmbH zuzurechnen ist.

6.) Machen Dritte Ansprüche geltend, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde die LUM GmbH unverzüglich schriftlich und umfassend. Ferner ermächtigt der Kunde die LUM GmbH hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen.

Die LUM GmbH wird solche Ansprüche Dritter auf eigene Kosten abwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freistellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.

§ 6 Haftung

1.) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungs- und Bereitstellungsverpflichtungen nicht im erforderlichen Umfang nach, haftet die LUM GmbH nicht für die sich hieraus ergebenden Schäden. Die LUM GmbH wird sich in diesem Fall angemessen bemühen, die Vertragsleistungen ungeachtet der fehlenden Bereitstellungs- und Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erfüllen. Soweit der LUM GmbH hierbei Zusatzkosten entstehen, hat der Kunde diese der LUM GmbH zu ersetzen.

2.) Die LUM GmbH wie auch ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch nach Art der Ware unmittelbar vorhersehbaren Schaden, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte.

In allen anderen Fällen haftet die LUM GmbH nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.

Der Schadenersatzanspruch wird - soweit zulässig - auf 10.000,00 € pro Schadensfall beschränkt, insgesamt jedoch auf 50.000,00 € aus diesen AGB.

Darüber hinaus haftet die LUM GmbH, soweit sie gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.

Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.) Für die Wiederherstellung von Daten haftet die LUM GmbH nicht, es sei denn, dass sie den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

4.) Die LUM GmbH über nimmt keine Haftung für Dienstleister des Kunden, die die Dienstleistungen der LUM GmbH beim Kunden oder das Werk der LUM GmbH beeinflussen.

5.) Die LUM GmbH weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. So besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass über das offene Computernetzwerk Internet versandte E-Mail- Nachrichten von unbefugten Personen zur Kenntnis genommen (fehlende Vertraulichkeit) und gar verändert werden (fehlende Integrität) können. Auch lässt sich der Absender einer E-Mail verändern (fehlende Authentizität). Kunden sollten bei E-Mail-Sendungen beachten, dass dieses Kommunikationsmedium nicht die Vertraulichkeit und Sicherheit der Briefkommunikation aufweist, sondern sich in dieser Hinsicht mit einer Postkarte vergleichen lässt. Kunden sollten daher kritisch prüfen, welche Informationen sie der LUM GmbH per E-Mail übermitteln. Da sich derzeit noch kein Signatur- und Verschlüsselungsverfahren allgemein als Standard durchgesetzt hat, welches die hohen Anforderungen an Sicherheit und Vertraulichkeit erfüllt, kann noch kein derartiges Verfahren zur Absicherung der E-Mail- Kommunikation angeboten werden. Aufgrund der Möglichkeit der Fälschung des Absenders einer E-Mail Nachricht sowie der Veränderung des Inhaltes der E-Mail-Nachrichten behält es sich die LUM GmbH vor, zur Sicherheit des Kunden und zur eigenen Sicherheit eine Rückbestätigung zu erbitten, bevor der Inhalt der Nachricht als verbindlich akzeptiert wird.

6.) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung der Vertragsgegenstände bzw. der Leistungserbringung; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber der LUM GmbH, soweit diesem nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, arglistiges Verschweigen des Mangels zur Last fallen. Ferner gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S.d. § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB), ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.) Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von der LUM GmbH unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die die LUM GmbH auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätte vermeiden können, z.B. Arbeitskämpfe bei deren Zulieferern und Subunternehmern, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, nicht rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung durch Zulieferer trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes oder Aussperrungen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit und dem Umfang ihrer Wirkung die Liefer- und Leistungsverpflichtung der LUM GmbH.

Das gilt auch dann, wenn die LUM GmbH sich bereits im Lieferverzug befindet. Über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung wird die LUM GmbH den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Dessen ungeachtet ist die LUM GmbH berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn ihr die Vertragsfortsetzung aufgrund der Dauer der höheren Gewalt, auch unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, nicht zumutbar ist.

8.) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Aufrechnung / Zurückbehaltung

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die LUM GmbH anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Datenschutz

1.) In Bezug auf alle Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, gelten die Datenschutzbestimmungen der LUM GmbH, die gesondert ausgewiesen sind.

2.) Soweit die LUM GmbH mit der Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden beauftragt ist und bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen mit personenbezogenen Daten des Kunden in Kontakt kommt, finden die „Ergänzenden Bedingungen für die Auftragsdatenverarbeitung“ in ihrer jeweils aktuellen Version Anwendung, die dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

1.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und seiner Durchführungsregelungen (CISG) und der Weiterverweisungsregeln des deutschen Internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.

2.) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleich wohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.

3.) Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag 35037 Marburg.

4.) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

Stand: 27.11.2014

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